Kanzleiausrichtung
Unsere Kanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Medizinrechts, allem voran in der Arzthaftung. Wir beraten und vertreten Leistungserbringer des Gesundheitswesens, wobei den zentralen Schwerpunkt alle Aspekte bilden, die Kliniken und ambulante Einrichtungen vor Haftungsansprüchen Dritter bewahren oder bereits geltend gemachte Ansprüche abwehren.
Besonderer Blickwinkel
Wir pflegen neben der praktischen Berufsausübung ein erhebliches wissenschaftliches Interesse. Dazu gehören Publikationen zur Weiterentwicklung der Rechtswissenschaft ebenso wie die Förderung des juristischen Nachwuchses und die regelmäßige Information der Öffentlichkeit bezüglich wichtiger Gerichtsentscheidungen und beachtlicher Rechtskenntnisse für das erfolgreiche und sichere Bestreiten des Alltags.
Unsere Kanzlei ist über Prof. Dr. Jens Prütting eng mit dem wissenschaftlichen Geschehen des Instituts für Medizinrecht der Bucerius Law School verknüpft, dessen geschäftsführender Direktor er ist https://www.law-school.de/deutsch/lehre-forschung/wiss-institute-zentren/imr/mitwirkende/direktorium/.